FG Köln - Beschluss vom 10.09.2013
10 Ko 3987/12
Normen:
RVG § 14 Abs 1; VV RVG Nr 2301;
Fundstellen:
DStR 2013, 13

Kürzung der Geschäftsgebühr bei dem Prozess vorangegangener Tätigkeit des Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren

FG Köln, Beschluss vom 10.09.2013 - Aktenzeichen 10 Ko 3987/12

DRsp Nr. 2013/21909

Kürzung der Geschäftsgebühr bei dem Prozess vorangegangener Tätigkeit des Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren

Ist der Prozessbevollmächtigte bereits im vorangegangenen Betriebsprüfungsverfahren tätig gewesen, wird die Geschäftsgebühr nicht höher als 1,3 festgesetzt. Das Betriebsprüfungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne von Nr. 2301 VV RVG.

Normenkette:

RVG § 14 Abs 1; VV RVG Nr 2301;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Kostenfestsetzungsverfahren anzusetzenden Geschäftsgebühr.