FG Münster - Urteil vom 18.12.2013
10 K 257/10 E,F
Normen:
EStG § 21; EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 9 Abs 1 Satz 1;

Kürzung von WK bei VuV und Anschaffungszeitpunkt eines privaten Veräußerungsgeschäfts

FG Münster, Urteil vom 18.12.2013 - Aktenzeichen 10 K 257/10 E,F

DRsp Nr. 2014/17685

Kürzung von WK bei VuV und Anschaffungszeitpunkt eines privaten Veräußerungsgeschäfts

1) Werbungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei beabsichtigter teilweiser Selbstnutzung anteilig zu kürzen. 2) Nach Verlust des wirtschaftlichen Eigentums infolge Rücktritts vom Kaufvertrag, stellt eine nachfolgende notarielle Vereinbarung mit dem Rücktrittsgegner, dass der Eigentümer das Grundstück (doch) behalten darf, einen neuen Anschaffungsvorgang im Sinne der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.

Normenkette:

EStG § 21; EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 9 Abs 1 Satz 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch über Vermietungsverluste aus dem Objekt A-str. … in B und um Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften.

Der in den Streitjahren 2003 bis 2006 einzeln zur Einkommensteuer veranlagte Kläger ist pensionierter … (Berufsbezeichnung). Er erzielte unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Vermietungsobjekt A-str. …, B