Lineare AfA: So buchen Sie die Abschreibung neuer Gebäude korrekt

Bisher konnte die Abschreibung von 3 % nur für Gebäude im Betriebsvermögen geltend gemacht werden, die nicht Wohnzwecken dienen. Im Rahmen des JStG 2022 wurde der lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden erhöht: Auch für zu fremden Wohnzwecken genutzte und im Betriebsvermögen aktivierte Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt worden sind, beträgt der lineare AfA-Satz jetzt 3 % pro Jahr. Dieser Beitrag erklärt, wie die neue Abschreibungshöhe richtig gebucht wird und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.

Sachverhalt

Die vermögensverwaltende A-GmbH erwirbt im Februar 2023 ein im Januar 2023 fertiggestelltes Einfamilienhaus für 500.000 € (Anteil Gebäude 80 %). Das Einfamilienhaus wird zu Wohnzwecken vermietet.

Frage

Wie ist die Anschaffung des Einfamilienhauses bilanziell zu behandeln? In welcher Höhe kann die A-GmbH die Abschreibung geltend machen?

Lösung

Das Gebäude zählt aufgrund der ausschließlich betrieblichen Sphäre einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen i.S.d. R 4.2 Abs. 4 i.V.m. Abs. 7 EStR und ist nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz anzusetzen.

Die Zugangsbewertung des Gebäudes erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten von 400.000 € (500.000 € x 80 %).