Liquidationsbesteuerung – Klarheit in der Praxis durch Grundlagenwissen und Musterfall

Corona, Inflation, Energiekosten und Störungen in Lieferketten - die Anzahl der Unternehmen, die in wirtschaftliche Turbulenzen geraten, wird im Jahr 2023 vermutlich nicht rückläufig sein. Anders als Einzelunternehmen können Kapitalgesellschaften zumeist nicht einfach abgemeldet und ein Aufgabegewinn ermittelt werden. Wir stellen das Verfahren vor. Ein abschließender Musterfall hilft Ihnen bei der Umsetzung in der beruflichen Praxis.

Das Verfahren

Eine GmbH bleibt auch nach Auflösung (z.B. § 60 GmbHG) weiter bestehen (als GmbH i.L. bzw. i.A.). Mit der Auflösung beginnt die Abwicklung (Liquidation). Der Gesellschaftszweck ist nunmehr auf die Abwicklung ausgerichtet; die werbende Tätigkeit ist beendet.

Die Liquidation erfolgt durch den Liquidator bzw. die Liquidatoren (§ 66 GmbHG). Dies sind i.d.R. die bisherigen Geschäftsführer, soweit nicht eine oder mehrere andere Personen bestimmt werden. Die Liquidatoren haben für den Beginn der Liquidation u.a. eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) und für den Schluss jedes Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG).