Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren von der Beklagten die Löschung einer Baulast.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|