OLG München - Beschluss vom 30.07.2024
34 Wx 134/24 e
Normen:
GBO § 22 Abs. 1; BMG § 18 Abs. 2; BGB § 1093;
Fundstellen:
MDR 2024, 1245
FGPrax 2024, 210
ZEV 2024, 835
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 27.03.2024

Löschung eines Wohnungsrechts im Grundbuch infolge des Wegzugs des Berechtigten

OLG München, Beschluss vom 30.07.2024 - Aktenzeichen 34 Wx 134/24 e

DRsp Nr. 2024/10597

Löschung eines Wohnungsrechts im Grundbuch infolge des Wegzugs des Berechtigten

1. Ein Wohnungsrecht kann unter der auflösenden Bedingung, dass der Berechtigte das Anwesen auf Dauer verlässt, bestellt werden (sog. Wegzugsklausel). 2. Der Nachweis, dass das Grundbuch infolge des Wegzugs des Berechtigten i. S. d. § 22 Abs. 1 GBO unrichtig geworden ist, kann durch die Vorlage einer Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 2 BMG nicht geführt werden. 3. Es steht den Beteiligten frei, vertraglich erleichterte Löschungsvoraussetzungen zu vereinbaren. OLG München, 34. Zivilsenat Beschluss vom 30.07.2024 34 Wx 134/24 e Rechtskräftig

Tenor

1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 27.03.2024 wird zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 24.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 22 Abs. 1; BMG § 18 Abs. 2; BGB § 1093;

Gründe

I.

Die Beteiligte ist Eigentümerin von Grundbesitz.