1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 27.03.2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 24.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligte ist Eigentümerin von Grundbesitz.
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