Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen spürbar und zwingt manchmal dazu, neue Wege zu gehen. Ehemalige, verrentete Mitarbeiter kennen die Abläufe im Betrieb und sind nicht selten bereit, weiterhin für einige Stunden in der Woche mitzuarbeiten. Sie sind häufig eine wertvolle Hilfe für das Unternehmen und können sich zu ihrer Rente noch etwas hinzuverdienen. Erfahren Sie hier, wie Sie die Beschäftigung von Rentenbeziehern in den einzelnen Sozialversicherungszweigen korrekt abrechnen.
Arbeitseinkommen wird nicht mehr auf die Altersrente angerechnet. Rentenbezieher brauchen der Deutschen Rentenversicherung hierzu auch keine Mitteilung zu machen.
Welche Beiträge man für die Beschäftigung zahlen muss, hängt davon ab, ob die Rentenbezieher bereits ihr reguläres Rentenalter erreicht haben oder nicht und ob sie eine volle Rente oder eine Teilrente beziehen.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Sozialabgaben bei einer Beschäftigung von Altersrentnern abzuführen sind.
| ab dem regulären Rentenalter | vor dem regulären Rentenalter | ||
| Vollrentner | Teilrentner | Vollrentner | Teilrentner |
Arbeitslosen-versicherung | nur Arbeitgeber | nur Arbeitgeber | ja, voller Beitrag | ja, voller Beitrag |
Kranken- versicherung | ja, ermäßigter Beitrag |
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