Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge, mit dem der Beklagte den Kläger als Entleiher ausländischer Arbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 EStG in Anspruch genommen hat.
Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2007 und 2008 eine Baumschule. Da er in diesen Jahren zur Durchführung von Baumschularbeiten weitere Arbeitskräfte benötigte, wandte er sich an die Firma T in A (Deutschland). Er schloss für die Streitjahre mit der T einen sog. "Werkvertrag" als Rahmenvertrag ab, in dem bestimmte Baumschularbeiten vereinbart waren. Die Vergütung der Arbeiten sollte auf Stundenbasis erfolgen.
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