Der Gesetzgeber will die Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren überführen. Dieses Vorhaben ist einer der Aufträge aus dem Koalitionsvertrag, der laut Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes zum 01.01.2030 umgesetzt werden soll. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich die Steuerbelastung bei beiden Varianten verteilt und welche Vor- und Nachteile damit für die Partner verbunden sind.
Zum 31.12.2023 haben ca. 12 Mio. Paare die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug genutzt. Das Faktorverfahren haben dagegen im Jahr 2023 nur 122.783 Arbeitnehmerpaare in Anspruch genommen.
Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|