In seinen Entscheidungen vom 12. Januar 2017, IV R 55/11, BStBl 2017 II S. 725, und vom 14. Juni 2018, III R 35/15 (zuvor
Die gleich lautenden Erlasse vom 28. Oktober 2016, BStBl 2016 I S. 1114, zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach §
Sämtliche erstmaligen Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 mit Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach §
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