Das Verfahren wegen Antidumpingzoll wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen
Die danach noch unter dem vorliegenden Aktenzeichen anhängige Klage wegen Drittlandszoll wird abgewiesen.
3.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Nacherhebung von Drittlands- und Antidumpingzoll für von ihr eingeführte Schrauben und Unterlegscheiben (Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl).
I.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 vom 26. Januar 2009 führte der Rat der EU einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China ein (Amtsblatt der EU - ABl.-Nr. L 29 vom 31. Januar 2009, S. 1). Davon betroffen waren auch Waren der Unterpositionen 7318 1569, 7318 1589 und 7318 2200 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|