1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob ein Steuerbescheid geändert werden kann und nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung zu berücksichtigen sind.
I.
Die Klägerin und der zwischenzeitlich von ihr geschiedene Ehemann (M) werden im Streitjahr einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.
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