Die Berufung der Klägerin wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.
Die Berufung ist unzulässig und daher nach Anhörung der Beteiligten zu verwerfen (§
Nach §
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