Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25.08.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.12.2009 wird die Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 29.01.2009 festgestellt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|