Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der sinngemäße Antrag des Klägers,
ihm einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung seiner Rechte vor dem Oberverwaltungsgericht beizuordnen,
hat keinen Erfolg.
Gemäß §
Eine Vertretung des Klägers durch einen Rechtsanwalt
- allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen und weiblichen Sprachform verzichtet und gilt die männliche Sprachform für alle Geschlechter -
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