Gemäß § 18a des Finanzverwaltungsgesetzes endet die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe zum 30. Juni 2014.
Aus diesem Grund werden sämtliche Verwaltungsanweisungen zur Ausführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2014 aufgehoben.
Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|