FG Hamburg - Urteil vom 16.09.2010
4 K 62/10
Normen:
EnergieStG § 60; MinöStV § 53;

Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen Forderungsverfolgung

FG Hamburg, Urteil vom 16.09.2010 - Aktenzeichen 4 K 62/10

DRsp Nr. 2010/23222

Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen Forderungsverfolgung

Bei der Entscheidung darüber, mit welchen Maßnahmen ausstehende Forderungen am effektivsten durchgesetzt werden können, ist dem Mineralölhändler ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen, bei dessen Ausschöpfung er sich an den Grundsätzen ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung zu orientieren hat.

Normenkette:

EnergieStG § 60; MinöStV § 53;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Entlastungsbetrags nach § 60 Energiesteuergesetz (EnergieStG).

I.