Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.07.2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.567,78 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um Krankenhausvergütung.
Der bei der Beklagten gesetzlich krankenversicherte L. (geb. 00.00.0000, nachfolgend Versicherter) befand sich vom 09.01.2018 bis zum 25.01.2018 im nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus des Klägers zur vollstationären Durchführung einer multimodalen Schmerztherapie.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|