Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 AO wurden durch Rechtsverordnung vom 20.12.2010, BGBl 2010 I, 2185, (KonsVerAUTV) bestehende Konsultationsvereinbarungen mit Österreich in nationales Recht umgesetzt (zu Konsultationsvereinbarungsverordnungen im Allgemeinen).
Die KonsVerAUTV ist bei der Anwendung und Auslegung des
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 01.01.2010 anzuwenden (§ 7 KonsVerAUTV).
Die deutsch-österreichische Konsultationsvereinbarungsverordnung hat folgenden Inhalt (Stand: 01.01.2015):
§ 1 - Abkommen
§ 2 - Anwendungsbereich
§ 3 - Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern
§ 4 - Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen Arbeitgeber
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