Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 AO wurden durch Rechtsverordnung vom 09.07.2012, BGBl 2012 I, 1483, (KonsVerGBRV) bestehende Konsultationsvereinbarungen mit Großbritannien in nationales Recht umgesetzt (zu Konsultationsvereinbarungsverordnungen im Allgemeinen).
Die KonsVerGBRV ist bei der Anwendung und Auslegung des
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 29.12.2011 anzuwenden (§ 3 KonsVerGBRV).
Die deutsch-britische Konsultationsvereinbarungsverordnung hat folgenden Inhalt (Stand: 01.01.2015):
§ 1 - Abkommen
§ 2 - Abfindungen an Arbeitnehmer
§ 3 - Anwendungszeitpunkt
§ 4 - Inkrafttreten
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