Mit Urteil vom 27.08.2013 - Az. VIII R 9/11 (Vorinstanz Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.09.2010, Az: 14 K 14074/09) - hat der BFH entschieden, dass eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung übersieht, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 14.06.2007 IX R 2/07, BFH/NV 2007, 2056).