Mit dem BMF-Schreiben vom 05.10.2009 wird auf die Anwendung der geänderten Rechtsprechung des BFH verwiesen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.2008 - IX R 90/07, BStBl II 2009,
Nachfolgende Hinweise können ggf. bei Wiederaufnahme der Bearbeitung der zurückgestellten Fälle - auch hinsichtlich der weiteren nunmehr veröffentlichten BFH-Urteile vom 17.09.08 -
Danach ist in Anlehnung an die Ausführungen im BFH-Urteil vom 10.07.2008 - IX R 90/07, RZ 15, in einem ersten Schritt zu klären, wofür die beantragte Verlustfeststellung „von Bedeutung” ist.
Dies kann sein
entweder für eine (noch nicht verjährte) Einkommensteuerfestsetzung, in der eine Verrechnung des beantragten Verlustes erfolgen kann,
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