Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jpdöR) betreiben dauerdefizitäre Einrichtungen wie Schwimmbäder, Stadthallen oder Jugendzentren häufig nicht selbst, sondern schalten Unternehmer des privaten Rechts als Betreiber ein. Der Betreiber kann ein von der jPdöR unabhängiger Dritter sein, es kann sich aber auch um eine privatrechtliche Gesellschaft handeln, an der die jPdöR mehrheitlich oder allein beteiligt ist. Vielfach verpachtet die jPdöR die Einrichtung an den Betreiber und gewährt ihm zum Unterhalt und Betrieb der dauerdefizitären Einrichtung einen Zuschuss oder Verlustausgleich, der die Pacht überschreitet.
Ob die Verpachtung eine unternehmerische Tätigkeit der jPdöR ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.
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