Trotz der Verkürzung der arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen für betriebliche Versorgungszusagen durch § 1b Absatz 1 Satz 1 BetrAVG hat der BFH am sog. Erdienungszeitraum für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften festgehalten (Beschluss vom 19. November 2008 - I B 108/08 -BFH/NV 2009 S. 608).
Im Wesentlichen umfasst der Begriff der „Erdienbarkeit” bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Grundsätze:
Der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand darf nicht weniger als zehn Jahre betragen (BMF-Schreiben vom 1. August 1996, BStBl 1996 I S. 1138).
Eine Pensionszusage ist regelmäßig nicht mehr erdienbar, wenn sie dem Gesellschafter-Geschäftsführer nach Vollendung seines 60. Lebensjahres eingeräumt wird (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004,BFH/NV 2005 S.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|