OFD Niedersachsen - Verfügung vom 28.11.2014
S 0128 - 26 - St 142

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 28.11.2014 (S 0128 - 26 - St 142) - DRsp Nr. 2015/80026

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 28.11.2014 - Aktenzeichen S 0128 - 26 - St 142

DRsp Nr. 2015/80026

Zuständigkeitsvereinbarungen für Umsatzsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2f und Nr. 6 EStG

Allgemein

Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften erzielen aus der Vermietung und Verpachtung u. a. inländischer Grundstücke auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie im Inland weder eine Betriebsstätte unterhalten noch einen ständigen Vertreter für das Inland bestellt haben, § 49 Abs. 1 Nr. 2f) aa) EStG; das betrifft z. B. nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften als Investoren auf dem deutschen Immobilienmarkt.

Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die im Rahmen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit inländisches unbewegliches Vermögen, im Inland belegene, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragene oder in einer inländischen Betriebsstätte oder anderen Einrichtung verwertete Sachinbegriffe oder Rechte vermieten oder verpachten, erzielen entsprechende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Zur Ermittlung der Einkünfte s. BMF-Schreiben vom 16. Mai 2011, BStBl 2011 I, 530.

Örtliche Zuständigkeit