Mit seinem bisher amtlich nicht veröffentlichten Urteil vom 3. Februar 2010 (IV R 45/07) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private Pkw-Nutzung bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen ist.
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