Gegen einen Wirtschaftsprüfer oder Vereidigten Buchprüfer, der seine Berufspflichten (§§
Über die Ahndung von Berufspflichtverletzungen hinaus ist die Bestellung als Wirtschaftsprüfer oder Vereidigter Buchprüfer zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen des §
Insbesondere hinsichtlich der Erteilung von Auskünften und der Weitergabe von Informationen ist es von Bedeutung, ob es sich um ein Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen oder aber um ein Widerrufsverfahren handelt.
Wirtschaftsprüfer und Vereidigte Buchprüfer müssen ihren Beruf u. a. unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich ausüben (§
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