Voraussetzung für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen gem. § 33a Abs. 1 EStG ist die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person. Hierzu muss der Steuerpflichtige verschiedene Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der unterhaltenen Person erbringen, die in den Vordruck „Unterhaltserklärung deutsch” (Formular-ID: 034401) bzw. „Unterhaltserklärung zweisprachig” (Formular-ID: 034400) einzutragen sind (vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.2010, Rz. 5 und 6). Die Unterhaltserklärungen stehen im Internet zum Download bereit (http://www.formulare-bfinv.de).
Die Vordrucke sind technisch weiterentwickelt worden. Es besteht inzwischen die Möglichkeit, das Formular „Unterhaltserklärung deutsch” online auszufüllen oder offline zu bearbeiten, die Druckdatei (PDF) auf dem Rechner zu speichern und diese dann per E-Mail weiterzusenden.
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