Nach den Urteilen des EuGH vom 22.01.2009,
Im Anschluss an diese Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 28.10.2009, I R 27/08, BStBl 2011 II S. 229, entschieden, die Beschränkung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen inländischer Investmentvermögen an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen und durch Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds im Jahre 2001 realisiert wurden, stehe ebenfalls nicht mit Art. 56 EGV (nun Art. 63 AEUV) in Einklang.
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