Im Folgenden werden Hilfestellungen und Lösungsvorschläge zur Anwendung der neuen Grundbesitzbewertung nach dem 6. Abschnitt des BewG zur Verfügung gestellt.
Inhaltsübersicht:
1. | Zeitlicher Anwendungsbereich des Grundstücksmarktberichts |
2. | Vergleichswertverfahren; § 183 BewG |
3. | Rohertrag; § 186 BewG |
4. | Bewirtschaftungskosten; § 187 BewG |
5. | Bodenwertverzinsung bei übergroßen Grundstücken; § 185 Abs. 2 BewG |
6. | Liegenschaftszinssatz; § 188 BewG |
7. | Restnutzungsdauer; § 185 BewG |
8. | Bruttogrundfläche; § 190 Abs. 1 und Anlage 24 BewG |
9. | Regelherstellungskosten; § 190 Abs. 1 und Anlage 24 BewG |
10. | Wertzahlen/Sachwertfaktoren; § 191 BewG |
11. | Sonderfälle: Prognose des Liegenschaftszinssatzes bei unbebauten Erbbaurechten |
12. | Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; § 198 BewG |
13. | Basiswerte |
14. | nachrichtlicher Teil § 151 BewG |
Es ist die Auffassung zu vertreten, dass analog zur Vorgehensweise bei den Bodenrichtwerten die Werte des Grundstücksmarktberichts anzuwenden sind, die vom Gutachterausschuss vor dem Bewertungsstichtag „zuletzt zu ermitteln” waren. Der im Grundstücksmarktbericht angegebene Untersuchungszeitraum ist nicht maßgebend. Dementsprechend werden mit den aus dem Markt erhobenen Daten zukünftige Wertermittlungen durchgeführt.
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