OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.04.2014
S 3015-2014/0001-St 251

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.04.2014 (S 3015-2014/0001-St 251) - DRsp Nr. 2015/80728

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 24.04.2014 - Aktenzeichen S 3015-2014/0001-St 251

DRsp Nr. 2015/80728

Arbeitshilfe zur Anwendung der neuen Grundbesitzbewertung

Im Folgenden werden Hilfestellungen und Lösungsvorschläge zur Anwendung der neuen Grundbesitzbewertung nach dem 6. Abschnitt des BewG zur Verfügung gestellt.

Inhaltsübersicht:

1. Zeitlicher Anwendungsbereich des Grundstücksmarktberichts
2. Vergleichswertverfahren; § 183 BewG
3. Rohertrag; § 186 BewG
4. Bewirtschaftungskosten; § 187 BewG
5. Bodenwertverzinsung bei übergroßen Grundstücken; § 185 Abs. 2 BewG
6. Liegenschaftszinssatz; § 188 BewG
7. Restnutzungsdauer; § 185 BewG
8. Bruttogrundfläche; § 190 Abs. 1 und Anlage 24 BewG
9. Regelherstellungskosten; § 190 Abs. 1 und Anlage 24 BewG
10. Wertzahlen/Sachwertfaktoren; § 191 BewG
11. Sonderfälle: Prognose des Liegenschaftszinssatzes bei unbebauten Erbbaurechten
12. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; § 198 BewG
13. Basiswerte
14. nachrichtlicher Teil § 151 BewG

1. Zeitlicher Anwendungsbereich des Grundstücksmarktberichts

Es ist die Auffassung zu vertreten, dass analog zur Vorgehensweise bei den Bodenrichtwerten die Werte des Grundstücksmarktberichts anzuwenden sind, die vom Gutachterausschuss vor dem Bewertungsstichtag „zuletzt zu ermitteln” waren. Der im Grundstücksmarktbericht angegebene Untersuchungszeitraum ist nicht maßgebend. Dementsprechend werden mit den aus dem Markt erhobenen Daten zukünftige Wertermittlungen durchgeführt.