Die Grundsatzverfügung ist unter der EStG -Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800 eingestellt. Dieses Dokument enthält die zeitraumunabhängigen allgemein gültigen Anweisungen. Die im Hauptdokument dargestellten Grundsätze sind für alle Veranlagungszeiträume anzuwenden.
Die zu den einzelnen Veranlagungszeiträumen ergehenden gesonderten Verfügungen weisen auf die Besonderheiten des jeweiligen Veranlagungsjahres hin.
Durch das Steuervereinfachungsgesetz vom 01.11.2011 ( BStBl 2011 I, 986) wurden § 34b EStG sowie die §§ 51 und 68 EStDV überarbeitet und mit Wirkung für den VZ 2012 neue Regelungen getroffen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|