In Artikel 16 des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 I S.
In § 7 Absatz 3 Nummer 2 werden nach dem Wort „verheirateten” die Wörter „oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden” eingefügt.
In Muster 3 (§ 4 ErbStDV) werden auf Seite 2 in der Spalte 4 die Buchstaben b und c wie folgt gefasst:
„b) bei Verheirateten oder bei Lebenspartnern Name, Beruf, Geburtstag, ggf. abweichende Anschrift des anderen Ehegatten oder Lebenspartners
c) bei Verwitweten oder bei hinterbliebenen Lebenspartnern Beruf des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners”.
In Muster 5 (§ 7 ErbStDV) werden die Wörter „Güterstand (bei Verheirateten)” durch die Wörter „Güterstand (bei Verheirateten oder bei Lebenspartnern)” ersetzt.
§ 12 wird wie folgt gefasst:
„§ 12 Anwendung der Verordnung
(1) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 5 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl 2010 I S.
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