Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft besteht und ob für Beteiligungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Einzelwertberichtigungen durchgeführt werden können.
Die Klägerin ist alleinige Gesellschafterin der A GmbH (im Folgenden GmbH).
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