Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerrechtlich einem Ehegatten gleichzustellen ist.
Der Kläger ist alleiniger Erbe des am ....2001 verstorbenen Herrn ... ... Der Kläger und der Erblasser hatten am ...2001 vor der Bezirksregierung ... eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG - begründet.
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