Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Bedarfsbewertung für die Erbschaftsteuer um die Plausibilität insbesondere des vom Kläger beigebrachten zweiten Verkehrswertgutachtens.
I.1.
Der Kläger ist Neffe und Alleinerbe des am 01.06.2009 verstorbenen B....
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einem 1/3-Miteigentum an dem Hausgrundstück C...-straße in D.... Weitere, insbesondere liquide Vermögensgegenstände sind in der Erbschaft nur in vergleichsweise geringem Umfang enthalten (vgl. Erbschaftsteuerbescheid vom 04.08.2010 FG-A Bl. 107, allgemeiner Freibetrag 20.000 €, Steuersatz 30 % ).
Der sich aus der standardisierten Methode gemäß §§ 176 bis 197 Bewertungsgesetz - BewG - ergebende Grundbesitzwert beträgt 4.867.500 €.
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