Die Beteiligten streiten über die Verzinsung eines Steuererstattungsanspruches.
Die Klägerin ist Alleinerbin der im Jahr 2004 verstorbenen Frau G., mit der sie im Jahre 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen war.
Die Beklagte setzte mit Bescheid vom 17. Oktober 2005 unter Zugrundelegung der Steuerklasse III Erbschaftsteuer gegen die Klägerin i.H.v. 35.645 € fest.
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