OLG Karlsruhe - Urteil vom 09.07.2024
12 U 167/22
Normen:
BGB § 203 Abs. 2;
Fundstellen:
VK 2024, 179
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 27.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 250/21

Rechmäßigkeit von Beitragsanpassungen in einer private Kranken-/Pflegeversicherung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2024 - Aktenzeichen 12 U 167/22

DRsp Nr. 2024/10043

Rechmäßigkeit von Beitragsanpassungen in einer private Kranken-/Pflegeversicherung

Ein Recht des Versicherers zur Beitragserhöhung für eine zur Pflegetagegeldversicherung zusätzlich vereinbarte Beitragsbefreiungskomponente folgt nicht schon daraus, dass eine Beitragserhöhung für den im Versicherungsfall beitragsfrei zu stellenden Tarif erfolgt und in den AVB vereinbart ist, dass die "Beitragsbefreiung (...) stets für den gesamten Beitrag der versicherten Pflegegeld-Tarifstufen vereinbart sein" muss.

Tenor

I. Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27.04.2022 (8 O 250/21) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

1.

Es wird festgestellt, dass die Neufestsetzung der Beiträge im Tarif BO... zum 01.01.2018 in der zwischen dem Beklagten und der Klägerin bestehenden privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherung bis zum 01.01.2022 unwirksam war und die Klägerin bis zum 31.12.2019 nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrags verpflichtet war.

2. 3. 4. 5.