I. Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27.04.2022 (
Es wird festgestellt, dass die Neufestsetzung der Beiträge im Tarif BO... zum 01.01.2018 in der zwischen dem Beklagten und der Klägerin bestehenden privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherung bis zum 01.01.2022 unwirksam war und die Klägerin bis zum 31.12.2019 nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrags verpflichtet war.
2. 3. 4. 5.
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