I. Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund -Kammern Neubrandenburg- vom 06.07.2017 - Aktenzeichen
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 2.726,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2014 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 Prozent und das beklagte Land zu 30 Prozent.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über ausstehende Lohnansprüche.
Der Kläger war seit September 2009 in der Europäischen Gesamtschule Insel U. als Mathematiklehrer beschäftigt.
Die monatliche Vergütung betrug ab August 2013 brutto 3.109,46 Euro.
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