LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 25.09.2018
5 Sa 210/17
Normen:
BGB § 320; BGB § 273;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 06.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 286/15

Rechte des Arbeitnehmers wegen unterbleibender Nachberechnung von Lohnansprüchen nach Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.09.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 210/17

DRsp Nr. 2018/18236

Rechte des Arbeitnehmers wegen unterbleibender Nachberechnung von Lohnansprüchen nach Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits

Dem Arbeitnehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung aufgrund von Lohnrückständen zu, wenn er nach Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits an der Nachberechnung der Lohnansprüche nicht mitwirkt.

I. Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund -Kammern Neubrandenburg- vom 06.07.2017 - Aktenzeichen 12 Ca 286/15 - wird dieses abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 2.726,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2014 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 Prozent und das beklagte Land zu 30 Prozent.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 320; BGB § 273;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über ausstehende Lohnansprüche.

Der Kläger war seit September 2009 in der Europäischen Gesamtschule Insel U. als Mathematiklehrer beschäftigt.

Die monatliche Vergütung betrug ab August 2013 brutto 3.109,46 Euro.