Auf die Beschwerde des Kostenschuldners vom 18. Oktober 2017 wird der Kostenansatz des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 28. Juni 2017 zum dortigen Verfahren
Es wird festgestellt, dass der Gerichtskasse gegen die Insolvenzmasse im Verfahren Amtsgericht Arnsberg
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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