Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 9. Mai 2017 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.239,11 EUR (in Worten: Achttausendzweihundertneununddreißig und 11/100 Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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