FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.07.2017
11 V 2865/16
Normen:
SchwarzArbG § 2 Abs. 1; MiLoG § 17 Abs. 2;

Rechtmäßigkeit einer zollbehördlichen Prüfungsverfügung gegenüber eines europäischen Logistikunternehmens zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2017 - Aktenzeichen 11 V 2865/16

DRsp Nr. 2018/5844

Rechtmäßigkeit einer zollbehördlichen Prüfungsverfügung gegenüber eines europäischen Logistikunternehmens zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SchwarzArbG § 2 Abs. 1; MiLoG § 17 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Die Antragstellerin gehört zur A-Group, einem international tätigen Logistikunternehmen mit Niederlassungen in mehreren europäischen Ländern - darunter auch Polen. Am 23. September 2015 führte das Hauptzollamt (HZA) vor Tor __ des X Werks in Y eine Prüfung gem. § 2 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Im Rahmen dieser Prüfung wurde ein LKW-Fahrer der Antragstellerin, F, befragt (Bl. 5 f. HZA-Akte). Dieser gab an, bei der Antragstellerin seit einem Monat beschäftigt zu sein. Der vereinbarte Monatslohn betrage 500 €, wobei er noch kein Geld erhalten habe. Er arbeite 12 Stunden am Tag von Montag bis Samstag.