FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.07.2024
9 K 9159/18
Normen:
AO § 191; AO § 34;

Rechtmäßigkeit eines persönlichen Haftungsbescheids gegen die Geschäftsführerin einer S.L. wegen rückständiger Abgabenverbindlichkeiten betr. Körperschaftsteuer 2007 nebst Solidaritätszuschlag, Zinsen und Säumniszuschlägen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2024 - Aktenzeichen 9 K 9159/18

DRsp Nr. 2024/13422

Rechtmäßigkeit eines persönlichen Haftungsbescheids gegen die Geschäftsführerin einer S.L. wegen rückständiger Abgabenverbindlichkeiten betr. Körperschaftsteuer 2007 nebst Solidaritätszuschlag, Zinsen und Säumniszuschlägen

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 28. April 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. August 2018 wird dahingehend geändert, dass die Haftungssumme betr. Körperschaftsteuer 2007 nebst Solidaritätszuschlag und Zinsen um 40 845,13 EUR zuzüglich der damit zusammenhängenden Säumniszuschläge herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens beim Bundesfinanzhof (Az.: VII B 51/22) betreffend Haftung für Körperschaftsteuer 2007 nebst Solidaritätszuschlag, Zinsen und Säumniszuschläge hierzu werden zu 60 v. H. der Klägerin und zu 40 v. H. dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 191; AO § 34;

Tatbestand

Das Klageverfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.

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