Der Haftungsbescheid vom 28. April 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. August 2018 wird dahingehend geändert, dass die Haftungssumme betr. Körperschaftsteuer 2007 nebst Solidaritätszuschlag und Zinsen um 40 845,13 EUR zuzüglich der damit zusammenhängenden Säumniszuschläge herabgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens beim Bundesfinanzhof (Az.:
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Das Klageverfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
- - - - - - - - - -
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|