1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund -Kammern Neubrandenburg- vom 13. Juni 2017 - Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46,05 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.08.2016 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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