Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 8. Juni 2017 -
1. für Juli 2016 Vergütung in Höhe von 82,03 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen;
2. für August 2016 Vergütung in Höhe von 80,77 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen;
3. für September 2016 Vergütung in Höhe von 68,23 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2016 zu zahlen;
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