Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 8. Juni 2017 -
1. die Beklagte verurteilt, EUR 711,82 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 24,73 brutto seit dem 01.08.2016, auf weitere EUR 70,37 brutto seit dem 01.09.2016, auf weitere EUR 81,22 brutto seit dem 01.10.2016, auf weitere EUR 45,30 brutto seit dem 01.11.2016, auf weitere EUR 124,69 brutto seit dem 01.12.2016, auf weitere EUR 75,30 brutto seit dem 01.01.2017, auf weitere EUR 74,15 brutto seit dem 01.02.2017, auf weitere EUR 72,33 brutto seit dem 01.03.2017, auf weitere EUR 62,50 brutto seit dem 01.04.2017, auf weitere EUR 81,32 brutto seit dem 01.05.2017 an den Kläger zu zahlen;
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