Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 11. Mai 2017 -
1. für den Monat Juli 2016 € 78,50 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen,
2. für den Monat August 2016 € 86,26 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen,
3. für den Monat September 2016 € 80,85 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Gegen diese Entscheidung wird für die Beklagte die Revision zugelassen.
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