Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 22. Juni 2017 -
1. € 114,73 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
auf einen Betrag in Höhe von € 24,30 brutto seit dem 05.08.2016,
auf einen Betrag in Höhe von € 23,62 brutto seit dem 06.09.2016,
auf einen Betrag in Höhe von € 31,12 brutto seit dem 07.10.2016 und
auf einen Betrag in Höhe von € 35,69 brutto seit dem 05.11.2016 zu
zahlen;
2. € 82,49 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
auf einen Betrag in Höhe von € 25,95 seit dem 06.01.2017,
auf einen Betrag in Höhe von € 26,25 seit dem 07.02.2017 und
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