1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 28.02.2024 - Az.
Hinsichtlich des Klageantrages zu Ziff. 1 aus dem Schriftsatz vom 06.03.2024 ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.
b)Das Verfahren wird bzgl. der Klageanträge zu den Ziff. 2 bis 5 aus dem Schriftsatz vom 06.03.2024 abgetrennt. Diesbezüglich ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet. Der Rechtsstreit wird hinsichtlich des abgetrennten Teils an das Landgericht Neubrandenburg verwiesen.
2. Die Parteien tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|