Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.09.2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen.
Der 1964 geborene Kläger war seit dem 1983 bei der Beklagten zu 1) bzw. deren Rechtsvorgängerinnen gegen ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von zuletzt 2.800,00 Euro beschäftigt. Er ist mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
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