§ 6b EStG ist besonders relevant für Unternehmen, die Gewinne aus der Veräußerung langlebiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erzielen und diese Gewinne steuerlich entlasten möchten, indem sie sie in ähnliche Wirtschaftsgüter reinvestieren. Der folgende Buchungssatz bezieht sich auf die Anwendung des § 6b EStG und zeigt anhand eines Beispiels, wie die Buchungssätze bei Bildung und Auflösung einer Rücklage für Investitionen aussehen.
Wenn ein Wirtschaftsgut, das zum Anlagevermögen gehört, aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, werden stille Reserven aufgedeckt. Der daraus resultierende Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich zu versteuern. Hier kommt für bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - wie Grund und Boden und Gebäude - § 6b EStG ins Spiel: Die Norm ermöglicht es, die steuerliche Belastung zu minimieren, indem der Veräußerungsgewinn auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neuerworbenen Wirtschaftsguts übertragen wird.
Beispiel Ein Gewerbetreibender aus Köln, der seinen Gewinn nach § 5 EStG ermittelt, verkauft im Jahr 2023 ein seit zehn Jahren unbebautes Betriebsgrundstück, das einen Buchwert von 300.000 € hat, für 800.000 €. Der daraus resultierende Veräußerungsgewinn beträgt 500.000 €.
Buchungssätze für 2023
Veräußerung des Grundstücks:
1200 | Bank |
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